ELOMA STEHT FÜR MADE IN GERMANY
Für uns gibt es nichts Wichtigers, als Vertrauen in unsere Geräte.
Wir sind überzeugt von unserer Qualität. Daher bieten wir Ihnen mit unserer Garantieverlängerung Sicherheit in Ihre Investition.
SICHERHEIT SCHAFFT VERTRAUEN
Wir geben Ihnen nicht den kleinen Finger. Wir reichen Ihnen die ganze Hand!
Entdecken Sie ab 11. März 2024 völlig neue Möglichkeiten im Rahmen unserer Garantieleistungen. Sichern Sie sich beim Kauf eines neuen Eloma
Kombidämpfers oder Ladenbackofens bis zu 5 Jahre Garantie!
SO FUNKTIONIERTS
Mit dem Kauf erhalten Sie automatisch die gesetzliche Garantie von einem Jahr.
NEU AB 11. MÄRZ
Registrieren Sie Ihr Eloma-Gerät innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf, erhalten Sie kostenlos zwei weitere Jahre
Garantie und sind somit für 3 Jahre abgesichert.
UND DAS IST NOCH NICHT ALLES!
Sie können für eine einmalige Zusatzpauschale beim Kauf Ihres Geräts die Garantie um weitere zwei Jahre auf gesamt fünf verlängern! Das macht
1825 Tage sorgenfreies Kochen und Backen mit Ihrem Eloma-Gerät. Die Höhe der Pauschale ist abhängig vom gekauften Gerät.
Bei Interesse wenden Sie sich direkt an Ihren Vertriebskontakt oder
schreiben Sie uns eine E-Mail an sales@eloma.com.
GARANTIEBEDINGUNGEN
im Detail
Die Eloma GmbH (nachfolgend Eloma genannt) gewährt dem Endabnehmer für neu hergestellte Eloma-Geräte zu den nachfolgenden Bedingungen Garantie. Die gesetzliche Gewährleistung des Händlers aus dem Kaufvertrag mit dem Endkunden bleibt hiervon unberührt.
- Die Garantiezeit beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Installation des Gerätes beim Endabnehmer, längstens aber 18 Monate ab Werksauslieferung des Gerätes durch Eloma.
- Eloma bietet jedem Endabnehmer kostenlos zwei weitere Jahre Garantie an, sofern sich der Endabnehmer entweder auf der Internetseite www.eloma.com oder per dem Gerät beiliegender Postkarte bei der Eloma GmbH, Otto-Hahn Str. 10, 82216 Maisach, Germany, hierfür innerhalb von 3 Monaten nach Installation registriert hat.
- In diesem Fall beträgt die Garantiezeit 36 Monate und beginnt mit dem Tag der Installation des Gerätes beim Endabnehmer, längstens aber 42 Monate ab Werksauslieferung des Gerätes.
- Zum Nachweis des Installationsdatums sowie des Gerätetyps reicht die Vorlage einer schriftlichen Bestätigung oder Installations-Rechnung des Händlers, Vertriebspartners oder Servicepartners durch den Endabnehmer aus.
- Innerhalb der Garantiezeit beseitigt Eloma bei Endabnehmern in Deutschland und Österreich alle Mängel, die nachweislich auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen.
- Innerhalb der Garantiezeit liefert Eloma bei Endabnehmern außerhalb Deutschland und Österreich ausschließlich Originalersatzteile, für Mängel, die nachweislich auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen. Weitergehende Leistungen oder der Ersatz von Arbeitsleistung ist ausgeschlossen.
- Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl von Eloma durch Instandsetzung, Nachbesserung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes.
- Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit.
- Eloma gibt eine Gewährleistung von 6 Monaten auf erworbene Ersatzteile und Zubehör von der Eloma GmbH. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Installation des Ersatzteils beim Endabnehmer, längstens aber 9 Monate ab Werksauslieferung des Ersatzteils durch Eloma. Sollten während dieser Zeit Funktionsprobleme auftreten, kontaktieren Sie bitte den Technischen Service der Eloma GmbH zur Klärung und gegebenenfalls Ersatzlieferung. Eloma behält sich das Recht vor, den defekten Artikel zur Prüfung zurückzufordern.
- Transportkosten und -risiken werden von Eloma nicht übernommen.
- Sobald ein Schaden oder ein Mangel dem Endabnehmer bekanntgeworden ist, muss dieser innerhalb von 14 Tagen nach Erkennbarkeit schriftlich gegenüber Eloma angezeigt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Anzeige bei einem Eloma-SERVICE TEAM PARTNER.
- Ein Anspruch auf Garantieleistung besteht nicht für Schäden, die aufgrund mangelhafter Installation entstehen sowie für Schäden, die aus unfachmännischen oder nicht vorschriftsmäßigen Reparaturversuchen, durch Arbeiten von nicht durch Eloma autorisierte Dritte, durch unsachgemäße Handhabung, fehlerhafte Bedienung oder durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Eine unsachgemäße Handhabung liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich in der Verwendung von verschmutztem, aggressivem Wasser, von Gas mangelhafter Qualität oder von Strom nicht geeigneter Stärke oder Spannung vor. Jegliche Schäden durch Überspannung sind von der Garantie ausgeschlossen.
- Jede Garantie entfällt, wenn die Eloma-Installationsanweisungen nicht befolgt, vorgeschriebene Wartungs- und Inspektionszyklen nicht eingehalten oder nicht ausdrücklich durch Eloma zugelassene Reinigungs- oder Pflegemittel verwendet werden.
- Verbrauchs- und Verschleißteile wie beispielsweise Leuchtmittel, Dichtungen, etc., sowie Glasschäden sind von der Garantie ausgenommen. Die Garantie erstreckt sich ferner nicht auf die natürliche Abnutzung des Gerätes.
- Bei Schäden und Funktionsstörungen, die aufgrund von Verkalkung des Geräts entstehen, besteht ebenfalls kein Garantieanspruch.
- Jegliche Garantie entfällt auch, wenn andere als die original Eloma-Ersatz- oder Verschleißteile eingesetzt wurden, und zwar gleichgültig, ob die Schäden oder Mängel hierauf zurückzuführen sind.
- Diese internationale Garantie ist in allen Ländern gültig und kann für Geräte mit Standort in sämtlichen Ländern geltend gemacht werden, in denen autorisierte Partner von Eloma Garantieleistungen entsprechend den vorliegenden internationalen Garantiebedingungen erbringen.
- Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät in Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften des Landes, in dem sich der Gerätestandort befindet, betrieben wurde.
- Für diese internationale Garantie der Eloma GmbH gegenüber dem Endabnehmer gilt deutsches Recht (mit Ausnahme der Regelungen der Wiener Konvention über den internationalen Warenkauf, CISG). Ausschließlich zuständig für alle Ansprüche aus dieser Garantie und sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Garantie ist das Landgericht München I, Deutschland.
(Stand: 8. März 2024)