I. Allgemeines
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
- An Zeichnungen, Dokumentationen u.ä. Informationen behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Verlangen der Eloma GmbH unverzüglich zurückzugeben.
- Der Käufer macht durch seine Unterschrift auf einer Bestellung ein unwiderrufliches Kaufangebot an welches er sich 4 Wochen gebunden hält und das der Annahme durch die Eloma GmbH bedarf. Die Annahme erfolgt durch die Auftragsbestätigung. Änderungen an den Geräten, die dem technischen Fortschritt dienen, behält sich die Eloma GmbH ausdrücklich vor.
- Bei Abruf-Aufträgen mit oder ohne Zeitbestimmung ist der Käufer verpflichtet, der Eloma GmbH den gewünschten Auslieferungstermin mindestens 8 Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. Es gelten dann die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise.
- Mündliche Absprachen, nachträgliche Vertragsänderungen, zugesicherte Eigenschaften der Ware, Auslieferungstermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
- Für die Auftragsbestätigung, für die Entgegennahme von Mängelrügen und für die Abwicklung des Vertrages ist ausschließlich die Firma Eloma GmbH, 82216 Maisach, zuständig.
- Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten sowie Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten jeglicher Art aus der Geschäftsbeziehung ist Maisach. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Auf Verträge zwischen uns und dem Käufer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
II. Abnahme
- Der Käufer ist verpflichtet, die gekaufte Ware abzunehmen. Nimmt er diese nicht aus Gründen ab, die der Käufer zu vertreten hat, hat er ab dem Auslieferungstermin 0,1% pro Tag des Nettoauftragswertes zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer an Lagerkosten zu bezahlen. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Der Käufer darf die Entgegennahme der Lieferung bei unwesentlichen Mängeln und Mengenabweichungen nicht verweigern.
III. Auslieferung
- Die Auslieferungszeit ist lediglich annähernd bezeichnet. Wird der annähernd bezeichnete Auslieferungstermin von der Eloma GmbH nicht eingehalten, hat der Käufer die Eloma GmbH schriftlich in Auslieferungsverzug zu setzen, wobei die vom Käufer zu bezeichnende Auslieferungsfrist zumindest 6 Wochen betragen muss. Schadensersatzansprüche für diese Zeit sind ausgeschlossen.
- Verzögert sich die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes nachweislich durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder durch sonstige, außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Ereignisse, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Fall der verspäteten Selbstbelieferung der Eloma GmbH gilt ebenfalls als nicht aus dem Einflussbereich der Eloma GmbH stammend.
IV. Versand, Gefahrtragung und Montage
- Vorbehaltlich Ziff. 13 und sofern nichts anderes bestimmt ist, erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers ab Werk oder von der Eloma GmbH zu wählender Versandstelle auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
- Die Kosten der Transportversicherung, zu deren Abschluss die Eloma GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, trägt der Käufer. Ebenso gehen die Kosten für Verladung, Zoll und ähnliches zu Lasten des Käufers.
- Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Hat der Besteller den Transport der Sache vom Herstellungsort zur Verwendungsstelle übernommen, trägt der Besteller für die Dauer des Transports die Gefahr.
- Sofern nichts anderes bestimmt ist, sind Aufstellung, Anschluss und Montage des Kaufgegenstandes Sache des Käufers und von diesem, unter Beachtung der jeweils gültigen behördlichen Vorschriften, vom autorisierten Kundendienst der Verkäuferin bzw. in Zusammenarbeit mit diesem auf eigene Kosten und Gefahr zu besorgen.
V. Sachmangelhaftung und Beanstandungen
- Sachmangelansprüche verjähren innerhalb von 2 Jahren nach Übergabe der Ware. Für gebrauchte Gegenstände übernimmt die Eloma GmbH keine Haftung für Sachmängel.
- Im Falle von Mängeln der gelieferten Sachen leisten wir nach unserem Ermessen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- An im Austauschverfahren ersetzten Teilen behalten wir uns Eigentum vor.
- Es wird insbesondere keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind, jedoch nicht auf unser Verschulden zurück zu führen sind:
Natürliche Abnutzung, normaler Verschleiß, unsachgemäß vorgenommene Eingriffe oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritten, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung, Montage, Inbetriebsetzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, Verwendung ungeeigneter Betriebs- und Reinigungsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, ohne unsere Zustimmung vorgenommene Änderungen am Liefergegenstand. - Zur Durchführung der von uns nach billigem Ermessen als notwendig erscheinenden Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung muss der Käufer der Eloma GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit geben.
- Bei berechtigten Beanstandungen trägt die Eloma GmbH die unmittelbaren Kosten der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung. Bei Lieferorten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind die insgesamt von uns zu tragenden Kosten begrenzt auf die Höhe des Auftragswertes.
- In Fällen schuldhafter Mitverursachung der Mängel durch den Käufer, insbesondere aufgrund der Nichtbeachtung der Schadensvermeidungs- und Minderungspflicht, behält sich die Verkäuferin einen entsprechenden Schadenersatzanspruch vor.
- Der Käufer hat nach seiner Wahl ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreicht.
- Die sich aus der Sachmangelhaftung ergebenen Rechte des Käufers sind ohne Zustimmung der Eloma GmbH nicht übertragbar.
VI. Zahlung
- Die Preise gelten ab Werk oder sonstiger Versandstelle nach Wahl der Eloma GmbH zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Höhe.
- Die Zahlung ist gemäß Zahlungsvereinbarung an die Eloma GmbH, Maisach, zu leisten. Die Eloma GmbH bestimmt, auf welche Forderungen eingehende Zahlungen zu verrechnen sind. Eventuelle, mit der Zahlung entstehende Kosten und/oder Gebühren trägt der Käufer. Bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel werden die Forderungen erst mit deren unwiderrufbaren Gutschrift auf unserem Konto getilgt. Wird ein Scheck oder ein Wechsel oder eine Lastschrift nicht eingelöst, ist die Restforderung sofort zur Zahlung fällig, und die Eloma GmbH ist sofort berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz zu fordern. Auslandslieferungen erfolgen grundsätzlich nur gegen Akkreditiv.
- Bei einer Überschreitung eines vereinbarten Zahlungstermins berechnen wir Verzugszinsen gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen (§§ 247, 288 BGB).
- Eine Restschuld wird ohne Rücksicht auf den vereinbarten Fälligkeitstermin sofort fällig, wenn:
a) der Käufer mit zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt;
b) der Käufer seine Zahlung einstellt, gegen ihn das Vergleichsverfahren oder der Konkurs eröffnet oder beantragt wird oder er bei seinen Gläubigern um ein Moratorium nachsucht oder ein Vergleichsverfahren anstrebt; - Bei Teillieferungen, die in sich voll funktionsfähig sind, ist die Eloma GmbH berechtigt, diese Teillieferung gesondert zu berechnen.
- Die Zahlungen des Käufers werden zunächst auf etwaige Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Kaufpreisforderungen verrechnet.
VII. Haftung
- Wir haften, auch im Falle von Schäden wegen Pflichtverletzungen bei Vertragsverhandlungen, unabhängig aus welchem Rechtsgrund, (insbesondere auch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind) nur bei Vorsatz, schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, grober Fahrlässigkeit der Gesellschaftsorgane bzw. leitender Angestellter sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Der Ersatz von reinen Vermögensschäden wird durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Auftragswertes und Schadenshöhe, begrenzt.
- Eine weitere Haftung, aus welchen Rechtsgründen auch immer, insbesondere auch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen.
VIII. Rücknahme von Geräten
- Rücknahmegeräte werden nur zu den jeweils gültigen Bedingungen der Eloma GmbH in Zahlung genommen. Handelsvertreter und sonstige Vertreter wie auch Kundendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme nur berechtigt, wenn sie eine von der Eloma GmbH ausgestellte schriftliche Vollmacht vorweisen. Die Kosten der Rücknahme, Abbau- , Transportkosten, Arbeitsaufwand etc. trägt der Käufer.
- Nach Beendigung der Nutzung der von Eloma GmbH gelieferten Geräte ist der Besteller verpflichtet, sofern keine anderen zwingenden gesetzlichen Regelungen bestehen, die Geräte auf eigene Kosten zu entsorgen. Bei der Entsorgung sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Der Besteller stellt die Eloma GmbH von sämtlichen Verpflichtungen des § 10 Abs. 2 Elektrogesetz (ElektroG) – insbesondere von der Rücknahmepflicht des Herstellers und allen damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter – frei.
Sofern gelieferte Geräte an Dritte weitergegeben werden, ist der Besteller verpflichtet, diese vertraglich zu verpflichten, die Geräte nach Beendigung der Nutzung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sachgerecht zu entsorgen. Bei erneuter Weitergabe der Geräte sind die Dritten vertraglich zu verpflichten, den Empfängern der Geräte eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Wird der Dritte nicht wirksam verpflichtet, so hat der Besteller die Geräte zurückzunehmen und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Die Eloma GmbH ist von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.
Eine abweichende Vereinbarung zur Rücknahme und Entsorgung der elektrischen Altgeräte durch die Eloma GmbH bedarf der Schriftform.
IX. Rücknahme von ersatzteilen
- Ersatzteile können innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt in der Originalverpackung zurückgesendet werden. Transportschaden-Meldungen werden nur akzeptiert, wenn dies unverzüglich nach Erhalt der Ware bei der Eloma GmbH schriftlich angemeldet wird. Erhaltene Ware ist unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Fehlerhafte oder unvollständige Lieferungen müssen schriftlich umgehend nach Erhalt gemeldet werden. Für zurückgegebene Teile aufgrund von Falschbestellung wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 12% des Listenpreises erhoben, mindestens jedoch 25,00 € je Lieferung.
X. Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren und der Erlös aus dem Weiterverkauf bleiben Eigentum der Eloma GmbH bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche der Eloma GmbH gegenüber dem Käufer. Somit tritt der Käufer seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung der Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag an die Eloma GmbH ab.
- Soweit die Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts im Bestimmungsland an besondere Voraussetzungen oder besondere Formvorschriften geknüpft sind, hat der Käufer für deren Erfüllung Sorge zu tragen.
- Der Käufer darf den Liefergegenstand vor Eigentumsübergang weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Weder die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts noch die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten als Rücktritt.
- Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
- Sollte der Vertrag rückabgewickelt werden aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, ist die Eloma GmbH berechtigt, für die Nutzung und den Gebrauch der Sache eine Wertminderungsentschädigung zu verlangen.
XI. Pauschalierung von Schadenersatzansprüchen
- Steht der Firma Eloma GmbH das Recht zu, Schadenersatz zu fordern, kann die Firma Eloma GmbH 25 % des Kaufpreises als Schaden ohne Nachweis geltend machen. Dem Käufer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger ist als die vereinbarte Pauschale. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt der Firma Eloma GmbH vorbehalten.
XII. Teilnichtigkeit
- Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
XIII. Hinweis gem. § 33 BDSG
- Ihre auftragsbezogenen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. (7/2011)